Wir haben uns bis zum Inkrafttreten des KCanGs bestmöglich und von Beginn an anwaltlich begleitet auf die nun geltende Rechtslage vorbereitet. Bei der Erstellung aller unserer Dokumente, wie beispielsweise unserer Satzung oder unserer Gebührenordnung, wurden wir von einem auf CSCs spezialisierten Fachanwalt unterstützt. Im Resultat haben nun sowohl der Verein als Ganzes als auch unsere Mitglieder im Einzelnen ein rechtssicheres Fundament für den nicht kommerziellen Anbau und den Bezug von Cannabis.
Die Ausgabe
Sobald du Cannabis von uns beziehen kannst, geben wir dir Bescheid und du kannst während unseren Öffnungszeiten zur Ausgabe vorbeikommen. Dazu benötigen wir sowohl deinen elektronischen Mitgliedsausweis, den du über Cannanas auch in dein Wallet hinzufügen kannst, UND deinen Personalausweis. Beides musst du IMMER dabeihaben, um Cannabis bei uns erhalten zu können. Nichtmitglieder können über uns prinzipiell kein Cannabis beziehen, sie haben auch keinen Zugang zu unseren Räumlichkeiten.