Was wir tun
Wir haben uns bis zum Inkrafttreten des KCanGs bestmöglich und von Beginn an anwaltlich begleitet auf die nun geltende Rechtslage vorbereitet. Bei der Erstellung aller unserer Dokumente, wie beispielsweise unserer Satzung oder unserer Gebührenordnung, wurden wir von einem auf CSCs spezialisierten Fachanwalt unterstützt. Im Resultat haben nun sowohl der Verein als Ganzes als auch unsere Mitglieder im Einzelnen ein rechtssicheres Fundament für den nicht kommerziellen Anbau und den Bezug von Cannabis.
Die Ausgabe
Zur Ausgabe müssen unsere Mitglieder sowohl den elektronische Mitgliedsausweis, der in der Cannanas-App gespeichert ist, als auch ihren gültigen Personalausweis mitbringen. Nichtmitglieder können bei uns weder Cannabis noch Vermehrungsmaterial erhalten.